quetric Software – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ Anwendungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und uns als Eigentümer und Betreiber der quetric-Software in Österreich geschlossen werden. Im Rahmen des Bestellvorgangs akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Betreiber der quetric Software und Ihr Vertragspartner ist:
    Alexandros Dardas
    Salvatorgasse 10/1/10
    1010 Vienna
    Austria
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU75078229
    E-Mail: [email protected]
  3. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend Kunde). Auf Verlangen von quetric ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass er Unternehmer ist (z. B. durch einen Gewerbeschein) und zu erklären, dass er die Produkte nur in seiner Eigenschaft als Unternehmer erwirbt und nutzt.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand und Nutzungsrechte des Kunden

  1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte entgeltliche Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet (nachfolgend Dienstleistung). Für die befristete Überlassung der Software gilt das Mietrecht. Die aktuelle Leistungsbeschreibung finden Sie auf der Webseite.
  2. Quetric verpflichtet sich lediglich zur Lieferung der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Funktionen und Eigenschaften der Software. Quetric verpflichtet sich nicht, die Leistung an die individuellen Bedürfnisse des Kunden anzupassen. Quetric behält sich das Recht vor, die Software weiterzuentwickeln und ggf. Verbesserungen vorzunehmen,
    1. die aus technologischen Gründen notwendig werden,
    2. , die der Gewährleistung des Datenschutzes,
    3. die der Einhaltung des geltenden Rechts, oder
    4. die der Verbesserung des Leistungsumfangs dienen
  3. Die Software wird auf einer von quetric lizenzierten Serverinfrastruktur gehostet. Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen seiner Infrastruktur und dem Rechenzentrum sowie der erforderlichen Hard- und Software (z. B. PC, Netzwerkverbindung) verantwortlich.
  4. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Sicherung verbleibt beim Kunden.
  5. Nach erfolgreicher Zahlung des vereinbarten Betrages erhält der Kunde das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software für die Dauer des Vertrages. Nach Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte automatisch. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt die Gewährleistung nur für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat (nachfolgend Lizenz). Der Kunde verpflichtet sich, die Software bestimmungsgemäß nur für den internen Bedarf seines eigenen Unternehmens zu nutzen, nicht jedoch für verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. BGB. AktG oder Dritte.
  6. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen und die Software weder ganz noch teilweise im Wege des Reverse Engineering kopieren oder rückentwickeln
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf den Quellcode der Software zuzugreifen.
  9. Quetric behält sich das Recht vor, Analysen mit aggregierten Daten zu erstellen, für die Kundendaten und Informationen aus der Nutzung der Anwendung durch den Kunden und die Nutzer herangezogen werden (Analyse). Die Daten werden für die Analyse anonymisiert und aggregiert verwendet, so dass ein Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder natürliche Personen nicht möglich ist. Diese Daten werden für Software- und Supportverbesserungen oder die Schaffung neuer Dienste und Funktionalitäten verwendet.
  10. Quetric ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Kunden als Referenz auf der eigenen Webseite zu verwenden. Dies kann vom Kunden schriftlich widerrufen werden.
  11. Sofern die gültige Version der quetric-Software Komponenten Dritter enthält, gelten die Rechte Dritter zur Nutzung dieser Komponenten. Für die vorgenannten Komponenten gelten die Lizenzbedingungen der Drittanbieter und der Lizenzgeber des Kunden ist nicht quetric. Quetric stellt dem Kunden die oben genannten Lizenzbedingungen Dritter zur Verfügung und tritt hinsichtlich der Nutzungsrechte des Dritten nicht als Vertragspartner des Kunden auf.

§ 3 Vertragsschluss: Angebot und Annahme

  1. Unsere Software auf der Webseite enthält noch kein verbindliches Verkaufsangebot. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geben Sie als Kunde nach Abschluss der Bestellseite durch Anklicken des Buttons Zur Kasse gehen ab. Ergänzende Detailinformationen erhalten Sie direkt im Bestellvorgang. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist und die Zahlung erfolgt ist, werden Sie durch ein Informationsfenster darüber informiert. Ihre Bestellung ist abgeschlossen und wurde erfolgreich an uns versendet.
  2. An diese Bestellung sind Sie 1 Woche gebunden, d.h. der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung innerhalb dieser Frist annehmen.
  3. Nach Eingang der Bestellung bei uns werden Sie über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse über den Eingang Ihrer Bestellung informiert, was jedoch noch keine Vertragsannahme darstellt (Bestellbestätigung). Die Vertragsannahme erklären wir in gesonderter E-Mail. Sollten wir Ihre Bestellung nicht annehmen können oder der Vertrag aus anderen Gründen nicht zustande kommt, erstatten wir Ihnen die Anzahlung selbstverständlich umgehend zurück.
  4. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird nicht auf unseren internen Systemen gespeichert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher, jährlicher oder zweijährlicher Abrechnung. Bei monatlicher Abrechnung beginnt der erste Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Vertragsabschlusses über die kostenpflichtige Nutzung der Software und läuft bis zum Ende dieses Kalendermonats. Demnach beziehen sich die Abrechnungszeiträume auf die folgenden vollen Kalendermonate. Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Vertragsabschlusses über die kostenpflichtige Nutzung der Software und endet nach einem Jahr. Bei zweijährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Vertragsabschlusses über die entgeltliche Nutzung der Software und endet nach Ablauf des zweiten Jahres.
  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag je nach abgeschlossenem Vertrag um die entsprechenden Verlängerungszeiträume von einem Monat, einem Jahr oder zwei Jahren (siehe § 10 Kündigung).
  4. Die Zahlung muss sofort im Bestellvorgang erfolgen. Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten/Kreditkarten: Kauf auf Rechnung, Banküberweisung (Vorkasse), Visa, Mastercard, AMEX, ApplePay, Paypal.
  5. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung angegebenen Kalendertag (14 Kalendertage nach Rechnungsdatum) auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig.
  6. Bei Vorkasseüberweisung teilen wir Ihnen den Rechnungsbetrag und unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mit. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Überweisung fällig und muss spätestens innerhalb von 5 Tagen auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Der Vertragsschluss bleibt gemäß § 3 Abs. 3 vorbehalten.
  7. Bei Zahlung per Kreditkarte oder elektronischem Zahlungsdienst erfolgt die Belastung der Kreditkarte bzw. des Kundenkontos des Kunden nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 5 Verzugszinsen

  1. Even if the customer is in default of payment, we are entitled to charge default interest of 5% annually; this does not affect claims for reimbursement of proven higher interest in the event of default in payment.
  2. Die Abwicklung des Mahnverfahrens erfolgt über ein entsprechendes Unternehmen, das berechtigt ist, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu 15,00 Euro sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein etwaiges Inkassoverfahren oder einen mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalt, zu erheben.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unbenommen.
  4. Eingehende Zahlungen werden mit der ältesten Schuld verrechnet.

§ 6 Beseitigung von Fehlern

  1. Als Mangel der Software gilt eine Abweichung der tatsächlichen Funktionen der Software von der vereinbarten Funktionsbeschreibung. Fehler und Probleme stellen keinen Mangel dar, wenn:
    1. der Kunde die Software unsachgemäß oder missbräuchlich verwendet oder
    2. der Kunde die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von quetric über sein Nutzungsrecht verändert, oder
    3. Probleme oder Fehler entstehen durch die Verwendung der Software mit Programmen, die mit der Software nicht kompatibel sind.
  2. Für einen Sachmangel übernimmt quetric nur eine Sachmängelgewährleistung, soweit dieser Sachmangel nachgewiesen oder reproduzierbar ist (Sachmangel).
  3. Quetric entscheidet nach eigener Wahl, ob sie nach Zugang der Mängelrüge den Mangel durch Nachbesserung oder durch erneute Erbringung der Leistung beseitigt.
  4. Ein Sachmangel liegt auch dann vor, wenn quetric dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Kunde ist zur Abnahme einer neuen Softwareversion verpflichtet, sofern der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt.
  5. Bei Rechtsmängeln der Software kann quetric nach eigener Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder der ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Software verschaffen. Der Kunde muss eine neue Version der Software übernehmen, wenn der vertragliche Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist.
  6. Schlägt die Beseitigung des Mangels nach Ablauf einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Kenntniserlangung des Mangels durch quetric endgültig fehl und ist die Nutzung der Software für den Kunden ganz oder erheblich eingeschränkt, kann der Kunde das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Der Minderungsanspruch beschränkt sich auf die Vergütung des mangelhaften Teils der Leistung. Einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bedarf es nicht, wenn diese für den Kunden unzumutbar ist oder quetric die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert. Quetric ersetzt Schäden und vergebliche Aufwendungen ausschließlich in dem in § 8 genannten Umfang.

§ 7 Informationspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen
  2. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern, die gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen.
  3. Für den Zugang zur Nutzung der Software generiert der Kunde selbst einen Benutzernamen und ein Passwort, die für die weitere Nutzung der Software erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Passwort geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
  4. Zur Untersuchung möglicher Mängel stellt der Kunde quetric alle ihm zur Verfügung stehenden nützlichen Informationen zur Fehlersuche und -behebung zur Verfügung
  5. Der Kunde räumt quetric hiermit das Recht ein, die auf dem Server gespeicherten Inhalte zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.

§ 8 Haftung

  1. In folgenden Fällen haftet quetric auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Verjährungsfristen:
    1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von quetric,
    2. bei arglistigem Verschweigen des Mangels seitens quetric,
    3. bei von Quetric zu vertretenden Personenschäden,
  2. Die Haftung gemäß § 6 ist auf EUR 20.000,00 je Schadensfall, insgesamt für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis auf (i) EUR 50.000,00 oder (ii) die Höhe der vom Kunden für ein Vertragsjahr gezahlten Vergütung begrenzt, je nachdem Betrag ist geringer. Die Haftungsbeschränkung ist in den Fällen des § 9 Abs. c ausgeschlossen.
  3. Der Einwand eines Verschuldens des Kunden (z.B. wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten) bleibt Quetric unbenommen. Wenn der Kunde seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung (§ 2 Abs. 4) nicht oder nicht vollständig nachkommt und ihm infolge eines von quetric zu vertretenden Softwarefehlers ein Schaden entsteht, der ganz oder teilweise nicht eingetreten wäre hat der Kunde eine solche Datensicherung vorgenommen, hat er die fehlende Datensicherung bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form eines angemessenen Mitverschuldensanteils anzurechnen. Darüber hinaus übernimmt quetric keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen entgegen seiner Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 an Dritte weitergibt.
  4. Entsteht dem Kunden aufgrund eines Mangels der unentgeltlichen Leistung ein Schaden, ist quetric zum Schadensersatz nur verpflichtet, wenn der Mangel von quetric arglistig verschwiegen wurde.

§ 9 Datenschutz

  1. Dem Kunden stehen nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) folgende Rechte zu:
    1. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    2. Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DSGVO)
    3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    4. Recht auf Mitteilung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Art. 19 DSGVO)
    5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    6. Widerspruchsrecht (Artikel 21 GDPR)
    7. Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)
  2. Personenbezogene Daten, die der Kunde uns auf der quetric-Webseite elektronisch übermittelt, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönliche Angaben bei der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von quetric zusammen mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse erfasst werden nur für den angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Quetric nutzt die personenbezogenen Daten daher nur zur Kommunikation mit denjenigen Besuchern, die eine Kontaktaufnahme ausdrücklich wünschen und zur Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens eingesehen werden. Sendet der Kunde uns personenbezogene Daten per E-Mail – also außerhalb der quetric-Webseite – kann quetric eine sichere Übertragung und den Schutz der personenbezogenen Daten nicht gewährleisten.
  3. Die Parteien vereinbaren, dass der auf der quetric-Webseite veröffentlichte Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (https://quetric.com/datenschutz) verbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird.

§ 10 Kündigung

  1. Verträge zur kostenpflichtigen Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, sofern keine der Parteien eine Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigt.
  2. Verträge zur kostenpflichtigen Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
  3. Für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit zweijährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils zwei Jahre, sofern keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
  4. Kündigungen können schriftlich, per E-Mail oder direkt über die Software erklärt werden.

§ 11 Gutscheine

  1. Aktionsgutscheine (Gutscheine, die nicht käuflich erworben werden können, sondern die wir im Rahmen einer Werbekampagne mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausstellen) gelten ausschließlich für quetric-Leistungen, sind nur für den angegebenen Zeitraum gültig und können nur einmal während eines Bestellvorgangs eingelöst werden.
  2. Die Kombination mit anderen Gutscheinen oder anderen Aktionsgutscheinen ist nicht möglich, eine Barauszahlung oder Rückerstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn keine Gegenleistung erbracht wurde.
  3. Eine Weitergabe an Dritte und Veröffentlichungen ist untersagt. Wenn Sie bei Ihrem Kauf einen Aktionsgutschein verwenden, behalten wir uns vor, Ihnen den ursprünglichen Preis der von Ihnen behaltenen Software in Rechnung zu stellen, wenn aufgrund Ihres Widerrufs der Gesamtwert der Bestellung unter den jeweiligen Wert des Aktionsgutscheins fällt.

§ 12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Quetric behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Frist vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-Mail in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
  2. Quetric kann die Vergütungssätze mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat mit Wirkung zum 1. Januar eines Kalenderjahres durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden zum Ausgleich von Kostensteigerungen und Funktionserweiterungen in angemessenem Umfang ändern.

§ 13 Gerichtsstand

Austrian law applies exclusively to the contractual relationship, excluding substantive uniform law, in particular the UN sales law on the international sale of goods. The statutory provisions apply to the place of jurisdiction.

§ 14. Salvatorische Klausel

Should one or more provisions of these general terms and conditions be or become invalid or inadmissible in whole or in part, this does not result in the invalidity of the entire contract. The inadmissible or ineffective provision will be replaced by a provision that comes closest to the economic purpose of the ineffective or inadmissible provision.

Alexandros Dardas
Status: June 01, 2022